Schiffbare Kanäle, Kanalbrücken und Schiffstunnel
Gesucht werden schiffbare Kanäle, die länger als 10 Kilometer sind, Kanalbrücken (Wasserstraße über Hindernis, keine Brücke über einen Kanal!) sowie schiffbare Tunnel.
Fragen und Antworten zur WG 1:
- Was ist, wenn kein befahrbarer Weg zur Brücke oder zum Tunnel führt?
-> Ein Foto der Sperrung (Schlagbaum, Verbotsschuld, etc.) und ein Literatur- oder InternetNachweis, der die Brücke oder den Tunnel eindeutig beweist, ist beizufügen. Durch das Kontrollfoto nach 6a (Ortsnachweis) gilt die zurückgelegte Strecke als erwiesen.
-> Es gelten nur Brücken (Bauwerke!), keine Düker und Durchflüsse durch Röhren, kein unterirdischer Bachlauf.
- Zählen ehemalige Kanäle und Brücken? Trocken/ gefüllt?
-> Es werden keine geplanten, stillgelegten oder trockene Kanäle gewertet. Brücken müssen mit ausreichend Wasser gefüllt sein und zählen, wenn sie von Schiffen, beispielsweise Fahrgastschiffen befahren werden. Kanus, Paddel-, Ruder-, Schlauch- und Tretboote zählen nicht.
- Muss auf dem Foto vom Kanal eine Tafel mit dem Namen sein?
-> Nein, ein Foto vom Kanal reicht. Durch das Kontrollfoto nach 6a (Ortsnachweis) gilt die zurückgelegte Strecke als erwiesen. Eine Tafel mit Namen und Ort kann aber als Ortsnachweis dienen.
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